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PENSIONIERUNG - Rente oder Kapital?

Aktualisiert: 29. Aug. 2023

Die Frage ob Sie bei der Pensionierung Rente beziehen oder ob Sie sich Ihr Guthaben als Kapital auszahlen lassen, ist ein wichtiger Entscheid mit lebenslangen Folgen.



Die Altervorsorge der Schweiz

Das Altersvorsorgesystem der Schweiz basiert auf dem Prinzip der "3-Säulen-Altersvorsorge". Jede dieser drei Säulen hat einen unterschiedlichen Mechanismus um Sie im Alter finanziell abzusichern.


1. Säule: Die erste Säule beinhaltet die staatliche Alters- und Hinterlassenenvorsorge (AHV). Sie ist eine staatliche Vorsorge und ist obligatorisch. 2. Säule: Die zweite Säule beinhaltet die berufliche Vorsorge (BVG). Dabei handelt es sich um die obligatorische Pensionskasse.

3. Säule: Die dritte Säule dient der privaten Vorsorge. Diese dient dazu, Ihre Altersrente freiwillig zu verbessern. Die dritte Säule ist nicht obligatorisch.



Früher oder später, am besten ab 50 Jahren, müssen Sie Ihre Pensionierung planen. Dann wird sich Ihnen die Frage stellen, ob Sie Ihr Altersguthaben in der Pensionskasse (zweite Säule) als Rente oder als Kapital beziehen wollen.


Rentenbezug

Bei der Rentenoption beziehen Sie regelmässig, garantiert und lebenslänglich Ihr Kapital. Der Rentenumwandlungssatz und Ihr angespartes Altersguthaben bestimmen Ihre Rente. Beim Rentenbezug verzichten Sie auf die finanzielle Flexibilität das Kapital Ihrem Lebenszyklus anzupassen.


Weiter bleibt beim Tod des Rentenbezügers das nicht bezogene Kapital in der Pensionskasse und kann nicht weiter vererbt werden. Einzig der überlebende Ehegatte oder bei bestimmten erfüllten Kriterien der Konkubinatspartner, wird mit nur ca. 60% der Rente weiter ausbezahlt. Ausserdem wird die Rente zu 100% versteuert.


Kapitalbezug

Bei der Kapitalauszahlung wird das angesammelte Altersguthaben als Einmalbetrag oder bestenfalls stufenweise ausbezahlt. Es liegt in Ihrer Verantwortung, dass das Geld bis ans Lebensende ausreicht. Die Option des Kapitalbezuges bietet eine grosse finanzielle Flexibilität, da Sie das Kapital nach eigenem Ermessen nutzen können. Es kann sein, dass Sie in den ersten Jahren nach der Pension über mehr Kapital verfügen wollen als später.


Bei der Wahl des Kapitalbezuges kann erheblich an Steuern gespart werden und Sie vererben nach Ihrem Tod das noch nicht verbrauchte Geld an Ihre Liebsten.


"Bereits ab 50 Jahren sollten Sie beginnen Ihre Rente zu planen."

Direkter Vergleich der Vor- und Nachteile

​Rente

Kapital

Lebenslängliche, regelmässige und garantierte Rente.

Einmaliger oder mehrstufiger Kapitalbezug. Kapitalbezüger ist selbst dafür zuständig, dass die Rente bis ans Lebensende ausreicht.

100% der Rente muss im Einkommen versteuert werden.

Wird nicht im Einkommen versteuert, sondern einmalig mit Kapitalauszahlungssteuern.

Keine Flexibilität

Flexibilität

Pensionskasse trägt das Anlegerrisiko.

Kapitalbezüger trägt das Anlegerrisiko.

Es gibt keinen automatischen Teuerungsausgleich.

Ihre individuelle Anlagestrategie bestimmt die Rendite.

Bei Tod kann die Rente nicht vererbt werden.

Bei Tod kann das restliche Kapital vererbt werden.


Berechnungsgrundlagen

I. Rentenumwandlungssatz

Der Rentenumwandlungssatz gibt an, wie hoch die Rente in Prozent des Pensionskassenkapitals ausfallen wird. Ein Umwandlungssatz von beispielsweise 5.00% bedeutet, dass pro 100'000 Franken, 5'000 Franken ausbezahlt werden. Der Umwandlungssatz ist im obligatorischen und überobligatorischen Teil meist unterschiedlich hoch. Die Informationen dazu finden Sie auf Ihrem Pensionskassenausweis oder direkt bei Ihrer Pensionskasse.


II. Kapitalauszahlungssteuer

Auf dem bezogenen Kapital bezahlen Sie Kapitalauszahlungssteuern zu einem reduzierten Satz.


III. Grenzsteuersatz

Der Grenzsteuersatz gibt an, in welcher Steuerprogression sich der Steuerzahler befindet. Ein Grenzsteuersatz von 35% auf die letzten 1'000 Franken bedeutet zum Beispiel, dass die Steuerrechnung um 350 Franken zunimmt, wenn der Steuerzahler sein steuerbares Einkommen um 1'000 Franken erhöhen kann. Bei der Optimierung der Steuersituation ist der Grenzsteuersatz der wichtigste Parameter.


IV. Rendite

Erwartete Rendite auf dem Kapital: Welche Rendite erwartet Sie langfristig auf Ihrem Kapital?


V. Kapitalbezug - Kapitalverzehr

Ein Teil des aus der Pensionskasse bezogenen Kapitals muss in der Regel verzehrt werden. Es muss angegeben werden, über wie viele Jahre Sie Ihr Kapital verzehren möchten.


Berechnungsbeispiel

Annahmen: Kapital CHF 800'000.-, wohnhaft im Kanton Bern, Stadt Bern, verheiratet.

Kapitalbezug; Kapital CHF 800'000

Rendite 4.5%, Verzehr 25 Jahre

Kapital nach Steuern

CHF 729'580

Entnahme brutto pro Jahr

CHF 30'627

Vermögenssteuer

CHF 2'677

Steuern auf Kapitalerträgen ca. 1%

CHF 729

Kapitaleinkommen netto

CHF 27'221

Rentenbezug; Kapital CHF 800'000

Rentenumwandlungssatz 4.5%

CHF 36'000

Einkommenssteuern (35%)

CHF 12'600

Renteneinkommen netto

CHF 23'400


Finanzieller Vorteil zugunsten Kapitalbezug: CHF 3'821 pro Jahr.*

Finanzieller Vorteil zugunsten Kapitalbezug: CHF 95'525 in 25 Jahren.*


*Es handelt sich hierbei um ein Beispiel und ersetzt auf keinen Fall die individuelle Beratung durch eine Fachperson.


Unsere Tipps

1. Erstellen Sie mit dem Experten einen Finanzplan mit unterschiedlichen Szenarien;

2. Ziehen Sie auch die Möglichkeit einer Kombination von Kapitalbezug und Rente in Betracht;

3. Vergessen Sie nicht die Nachlassplanung, wenn Sie sich das Kapital auszahlen lassen;

4. Entscheiden Sie sich nicht nur aus steuererlichen Gründen gegen die Rente;

5. Erkundigen Sie sich frühzeitig nach der Anmeldefrist für einen Kapitalbezug.


Die Frage ob Renten- oder Kapitalbezug ist sehr individuell und hängt von der einzelnen Person ab. Lassen Sie sich unbedingt von einem unabhängigen fachkundigen Vermögensverwalter beraten, um die für Sie persönlich bestmögliche Lösung zu finden.




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